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Privat

Bitte Informieren Sie sich zwingend vor dem ersten Behandlungstermin, ob und in welcher Höhe Ihre PKV die ergotherapeutische Behandlung erstattet!

Die angegebenen Preise gelten für alle Privatpatienten

(auch für beihilfeberechtigte Patienten) und sind

zu keinem Zeitpunkt verhandelbar oder d. Klient:in zu begründen.

 

Die Höhe dieser Vergütungsansprüche kann höher sein

als die Erstattungshöhe Ihrer PKV, da Sie den jeweiligen Leistungsumfang und Tarif mit ihrer privaten Krankenversicherung selbst bestimmen; und die liegen aktuell definitiv über den Vergütungssätzen der Beihilfe.

Honorar

Die Privatpreise in der Therapiepraxis Linde orientieren sich

am 1,8-fachen vdek-Satz der gesetzlichen Krankenkassen

(Stand 07/2024).

(Laut aktueller Rechtssprechung dürften sich die Honorare für die ergotherapeutische Behandlung bis zum 2,3-fachen vdek-Satz bewegen.)

 

Preise verstehen sich jeweils pro Behandlungseinheit:

 

motorisch-funktionelle Behandlung                            = je 94,99€

(wenn auf der Verordnung z.B. nur 10xErgotherapie steht, dann ist das Heilmittel motorisch-funkt.)

 

Hirnleistungstraining                                                   = je 94,99€

 

sensomotorisch-perzeptive Behandlung                   = je 126,65€

 

psychisch-funktionelle Behandlung                           = je 158,31€

 

Erstgespräch mit Funktionsanalyse

(einmalig beim Erstverordnung)                                    =  69,17€

Erstattung

Nicht erstattungsfähige Behandlungskosten Ihrer PKV können Sie im Folgejahr bei Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich als "Außergewöhnliche Belastung" steuermindernd geltend machen.

 

Sollte Ihre private Krankenversicherung die Rechnung unrechtmäßig kürzen, diese nicht oder nicht vollständig erstatten, auf Nachfrage den Grund der Kürzung nicht belegen können o.ä., dann können Sie im Internet unter

PKV-Ombudsmann die Rechtmäßigkeit der Heilmittelrechnung und der PKV-Kürzung prüfen und sich beraten lassen.

Sie benötigen dafür ihre Versicherungsunterlagen und die dazugehörigen Rechnungen.

 

Eine Überprüfung durch den Ombudsmann berechtigt Sie jedoch nicht dazu das Zahlungsziel der Rechnung zu überschreiten, die Rechnung nicht zu bezahlen oder zu kürzen!

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