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Neurologie

NEUROLOGIE

  • Schlaganfall (Apoplex)

  • Multiple Sklerose (MS)

  • Morbus Parkinson

  • Polyneuropathien

  • Sensibilitätstraining

  • Hirnleistungsstörungen

  • Z.n. Post-/Long Covid

  • Querschnittslähmungen

  • Gedächtnis- und Orientierungsstörungen

  • Angeborene und/oder erworbene Hirnschädigungen

  • Angeborene und/oder erworbene Schädigungen des Bewegungsapparates

  • Kontrakturenprophylaxe, Hilfsmittelberatung, Bewegungserhalt

  • ADL Training (Aktivitäten des täglichen Lebens)

  • Feinmotorik...

Orthopädie, Chirurgie, Handtherapie

ORTHOPÄDIE/HANDTHERAPIE

  • Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis

  • Arthrose

  • Morbus Sudek (Komplexes regionales Schmerzsyndrom)

  • Traumatische oder degenerative Verletzungen der oberen Extremitäten

  • Narbenbehandlung, Mobilisation

  • Schmerzreduktion, Sensibilitätstraining

  • Bewegungserhalt

  • Kontrakturprophylaxe, Gelenkschutz, Hilfsmittelberatung

  • ADL-Training (Aktivitäten des täglichen Lebens wie anziehen, essen, Haushalt, Körperhygiene)...

Psychiatrie, Geriatrie

PSYCHIATRIE & GERIATRIE

  • Depressionen

  • Burnout-Syndrom

  • Demenz

  • Hirnleistungstraining

  • Z.n. Post-/Long Covid

  • Gleichgewichtstraining und Sturzprävention

  • Lauftraining, Umgang mit Hilfsmitteln (z.B. Gehstock, Rollator, Rollstuhl)

  • ADL-Training (Aktivitäten des täglichen Lebens: Erhalt und Aufbau der Selbstversorgung, größtmöglichen Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit)...

Pädiatrie

PÄDIATRIE

  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdefizite

  • Grob- und feinmotorische Defizite, Schulvorbereitung, Schreibmotorik, Elternberatung etc.

  • Koordinationsstörungen

  • Schwierigkeiten in der Handlungsplanung, Dyspraxie

  • Angeborene und/oder erworbene Hirnschädigungen

  • Angeborene und/oder erworbene Schädigungen des Bewegungsapparates

  • körperliche/geistige Einschränkungen, z.B. Autismus, Down Syndrom, Intelligenzminderung etc.

  • Entwicklungsverzögerungen/Entwicklungsstörungen...

1) Welche Kosten entstehen für Sie?
-Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Dies gilt auch für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten haben. Entsprechende Karte bitte zum Ersttermin mitbringen. 


-Ab dem 18. Lebensjahr wird eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10,- € fällig. Die Therapiepraxis ist verpflichtet diese einzufordern und beides eins zu eins an die Kassen weiterzuleiten. 

-Mit privat versicherten Klienten wird ein Behandlungshonorarvertrag vereinbart. Der vereinbarte Honorarsatz richten sich nach der Diagnose und der Gesamtdauer der Therapie. Diesen können Sie danach als Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Im Gegensatz zu Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, innerhalb derer die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss. 


Bei Fragen zu diesem Thema rufen Sie mich gern an.

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