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ERSTTERMIN

1) Wie bekomme ich eine Verordnung für Ergotherapie?
-Sie möchten eine ergotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen? Dann wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Hausarzt.

Er kann am besten beurteilen, ob Ergotherapie das richtige Heilmittel für Sie ist. Je nach Krankheitsbild stellen unter anderem Kliniken, Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte, Orthopäden, Rheumatologen, Chirurgen etc. Heilmittelverordnungen für Ergotherapie aus.

Sprechen Sie deshalb mit Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt, ob eine Behandlung für Sie in Frage kommt.


-Sofern die Behandlung in unserer Praxis aufgrund fehlender Mobilität eingeschränkt ist, kann diese nach entsprechender Verordnung des Arztes im Rahmen eines Hausbesuches durchgeführt werden.


2) Was muss ich zur ersten Behandlung mitbringen?

-Verordnung für die Ergotherapie (Ausstellungsdatum nicht älter als 28 Tage bei Kassenpatienten, Arztunterschrift darf nicht fehlen!) 

-Zuzahlungsbefreiungskarte (falls vorhanden)

-Arztbericht, Therapieberichte... (falls vorhanden) 


Bei Fragen können Sie sich gerne vorab telefonisch oder per Email an mich wenden. 

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