"GEMEINSAM BEWEGT MAN VIEL"
→ Getreu diesem Motto wird in meiner Praxis für
Ergotherapie in Dülmen behandelt.
Miteinander, lösungsorientiert, wertschätzend, ganzheitlich und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Ihr Wohlergehen und die Verbesserung Ihrer Lebensqualität
stehen dabei im Mittelpunkt.
EUGENIA LINDE
Staatlich anerkannte Ergotherapeutin & zertifizierte Entspannungstrainerin
Meine Ausbildung zur Ergotherapeutin habe ich im Herbst 2014 abgeschlossen. In den letzten 10 Jahren sammelte ich erste wertvolle berufliche Erfahrungen als angestellte Therapeutin in ergotherapeutischen Praxen und in zwei Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Im Verlauf füllte sich mein Erfahrungs- und Wissensstand durch
viele Fortbildungen in den Bereichen Handtherapie, Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie und Pädiatrie.
Einen Auszug meiner absolvierten Fortbildungen sind unter dem Menüpunkt ´Meine Fortbildungen´ nachzulesen, ebenso weitere Informationen unter ´Leistungsangebot der Ergotherapie´.
Anfang 2024 erfüllte ich mir schließlich den Traum einer eigenen Ergotherapiepraxis in meiner Heimatstadt Dülmen, wo ich mit meinem Mann, unseren Kindern und unserem kleinen Kater lebe.
Nun freue ich mich auf neue Begegnungen und alle Aufgaben,
die jetzt auf mich zukommen.
Ihre Therapiepraxis Linde in Dülmen.
LAGE UND KONTAKT
Ergotherapie in Dülmen
Sie finden meine gemütlich eingerichtete Praxis zentral gelegen
in Dülmen, Ostdamm 117b.
Barrierefrei erreichbar (im Erdgeschoss) incl. kostenlosen Parkplätzen. Der Bahnhof ist fußläufig erreichbar und nebenan befindet sich die Bäckerei Grote.
Für Terminanfragen oder ähnliches können Sie sich gerne
per Telefon oder Email melden.
(Pädiatrischer Bereich mit fortlaufender Warteliste).
Wichtig
1) Welche Kosten entstehen für Sie?
-Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Dies gilt auch für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten haben. Entsprechende Karte bitte zum Ersttermin mitbringen.
-Ab dem 18. Lebensjahr wird eine gesetzliche Zuzahlung von
zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10,- € fällig. Die Therapiepraxis ist verpflichtet diese einzufordern und beides eins zu eins an die Kassen weiterzuleiten.
-Mit privat versicherten Klienten wird ein Behandlungshonorarvertrag vereinbart. Der vereinbarte Honorarsatz richten sich nach der Diagnose und der Gesamtdauer der Therapie.
Diesen können Sie danach als Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Im Gegensatz zu Kassenrezepten (innerhalb von 28 Tagen) gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, innerhalb derer die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.
Die Höhe des Honorars ist unter dem Menüpunkt ´Honorarinformationen´ nachzulesen oder die Honorarvereinbarung vor dem ersten Behandlungstermin unverbindlich per Email anzufordern.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gern melden.